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Aktuelle Meldungen

  • Erleichterung bei Übertragungen mit nEZ der Vorjahre: Gegenüber der bisherigen Reglung, wird die Übertragungen mit Emissionszertifikaten (nEZ) der Vorjahre wesentlich erleichtert. Kontoinhaber von Compliance-Konten können nun über Konten und neue Transaktionen > Klick auf den Kontoinhaber-Name selbst wählen, ob sie nEZ der Vorjahre auf ihren Konten empfangen möchten. Die Standard-Einstellung ist die, dass dies nicht möglich ist.
  • Erhebung der Gebühren für Handelskonten: Wir haben mit der Erstellung der Gebührenbescheide für Handelskonten begonnen. Wir senden die Bescheide per signierter E-Mail, an die Kontoinhaber und kontobevollmächtigten Personen. Zudem ist der Bescheid auch über den Reiter 'Konten' und den Menüpunkt Konten > Gestellte Anträge abrufbar. Der Status 'abgeschlossen' bedeutet lediglich, dass der Gebührenbescheid erstellt wurde. Der Zahlungseingang erfolgt bei der Bundeskasse und wird nicht im nEHS-Register angezeigt.
  • Sanktionierung im nEHS – Gemäß § 21 BEHG ist eine Zahlungspflicht festzusetzen, wenn Verantwortliche ihrer Abgabepflicht nicht rechtzeitig nachkommen. Diese beträgt das Doppelte des Festpreises der nEZ des entsprechenden Jahres und entbindet nicht von der bestehenden Abgabepflicht.

Hinweise zu Registrierung, Anträgen und Nutzung finden Sie unter dem Menüpunkt Hinweise

Bitte lesen Sie vorab sorgfältig unsere 'Hinweise zur Registrierung von Kontoinhabern und kontobevollmächtigten Personen im nEHS-Register des nationalen Brennstoffemissionshandels' und 'Hinweise zur Eröffnung von Compliance-Konten und Handelskonten im nEHS-Register des nationalen Brennstoffemissionshandels', die Sie hier im Abschnitt D finden.

Weitere Fragen?

Fragen, die nicht in den Hinweisen behandelt werden, richten Sie gerne an den Kundenservice der DEHSt. Ihnen steht unser telefonischer Kundenservice unter der Rufnummer +49 (0) 30 8903-5080 zur Verfügung. Sie können Ihre Fragen auch per E-Mail an nationaler-emissionshandel@dehst.de an uns richten.