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Allgemeine Hinweise zum nationalen Brennstoffemissionshandel finden Sie auf der Webseite der DEHSt.

Informationen zur Kontoeröffnung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.


Aktuelle Hinweise und Termine


  • Montag, 02.10.2023, 23:59 Uhr – Abgabefrist: Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Abgabetransaktion vom Compliance-Konto in Höhe der Vorjahresemissionen (2022) durchgeführt worden sein. Hierfür können Emissionszertifikate (nEZ) mit den Jahreskennungen 2022 und 2023 verwendet werden, nEZ der Jahreskennung 2021 nicht. Kontobevollmächtigte Personen (kbP) können diese Transaktion über den folgenden Navigationspfad vornehmen: Konten und neue Transaktionen > Klick auf die Kontokennung > Klick auf das A in der Spalte Abgabe Personen mit der Rolle 'Kontoinhaber' können die Abgabetransaktion nicht vornehmen. Gilt für das Konto das 4-Augen-Prinzip, muss die Abgabe von einer kbP mit den Rechten 'Initiator' oder 'Initiator/Approver' vorgeschlagen und von einer zweiten kbP mit den Rechten 'Approver' oder 'Initiator/Approver' bestätigt werden. Die reguläre Frist zum 30.09.2023 fällt in diesem Jahr auf einen Samstag, weswegen sie bis zum nächsten Werktag verlängert wird.

  • Donnerstag, 21.09.2023 – Letzter Verkaufstermin der EEX mit Emissionszertifikaten (nEZ) der Jahreskennung 2022 unter Berücksichtigung der 10-%-Nachkaufsregel vor der diesjährigen Abgabefrist 2023 (s. o.). Die Nachkaufsregel ist dieses Jahr unerheblich, weil 2022er und 2023er nEZ mit 30 € denselben Preis haben.

  • Sanktionierung im nEHS – Gemäß § 21 BEHG ist eine Zahlungspflicht festzusetzen, wenn Verantwortliche ihrer Abgabepflicht nicht rechtzeitig nachkommen. Diese beträgt das Doppelte des Festpreises der nEZ des entsprechenden Jahres und entbindet nicht von der bestehenden Abgabepflicht.

  • NEU Erleichterung bei Übertragungen mit nEZ der Vorjahre: Gegenüber der bisherigen Reglung, wird die Übertragungen mit Emissionszertifikaten (nEZ) der Vorjahre wesentlich erleichtert. Kontoinhaber von Compliance-Konten können nun über Konten und neue Transaktionen > Klick auf den Kontoinhaber-Name selbst wählen, ob sie nEZ der Vorjahre auf ihren Konten empfangen möchten. Die Standard-Einstellung ist die, dass dies nicht möglich ist.

  • Erhebung der Gebühren für Handelskonten: Wir haben mit der Erstellung der Gebührenbescheide für Handelskonten begonnen. Wir senden die Bescheide per signierter E-Mail, an die Kontoinhaber und kontobevollmächtigten Personen. Zudem ist der Bescheid auch über den Reiter 'Konten' und den Menüpunkt Konten > Gestellte Anträge abrufbar. Der Status 'abgeschlossen' bedeutet lediglich, dass der Gebührenbescheid erstellt wurde. Der Zahlungseingang erfolgt bei der Bundeskasse und wird nicht im nEHS-Register angezeigt.

  • Montag, 31.07.2023 – Bestätigung Kontoangaben: Kontoinhaber oder kontobevollmächtigte Personen (kbP) mit den Berechtigungen 'Approver' oder 'Initiator/Approver' können über den Pfad Reiter Konten > Vorgänge und Gebühren > Konten die Bestätigung vornehmen. Sollten die Angaben nicht vollständig, aktuell und richtig sein, kann dies nur durch die jeweiligen Kontoinhaber und kbP selbst über den Personenreiter rechts oben und den Menüpunkt Registrierung ändern erfolgen.

  • Montag, 31.07.2023 – Eintragung Emissionen: Bis zu diesem Datum muss bei Compliance-Konten die Eintragung der Emissionen 2022 vorgenommen worden sein. Kontobevollmächtigte Personen (kbP) können dies über den folgenden Navigationspfad vornehmen: Konten und neue Transaktionen > Klick auf das Symbol in der Spalte Compliance > Emissionen eintragen
    Personen mit der Rolle 'Kontoinhaber' können den Eintrag nicht vornehmen. Gilt für das Konto das 4-Augen-Prinzip, muss der Eintrag von einer kbP mit den Rechten 'Initiator' oder 'Initiator/Approver' vorgenommen und von einer zweiten kbP mit den Rechten 'Approver' oder 'Initiator/Approver' bestätigt werden. Compliance-Konten, die nach Ablauf der Frist keine Emissionen eingetragen bzw. bestätigt haben, werden solange gesperrt, bis der Eintrag vorgenommen wurde.


Ältere Hinweise und Termine


  • Konto-Änderungsanträge 1: Bitte beachten Sie, dass das Stellen von Kontoanträgen und -änderungsanträgen nur Kontoinhabern möglich ist.

  • Konto-Änderungsanträge 2: Sie können die für Ihr Konto gestellten und noch nicht bearbeiteten Anträge über Konten > Vorgänge und Gebühren > Konten einsehen. Sie können uns per E-Mail an nationaler-emissionshandel@dehst.de auffordern, nicht mehr benötigte Änderungsanträge zu annullieren. Bitte geben Sie dabei die Bearbeitungsnummer des Änderungsantrags an.

  • TIPP 1: Wenn Sie Ihr Passwort nicht mehr wissen, können Sie sich über Passwort zurücksetzen ein neues Passwort zusenden lassen. Sie erreichen den Zurücksetzen-Link nach einem Klick auf Login oben rechts. Gegebenenfalls müssen Sie das Fenster etwas nach rechts aufziehen, um den Link sehen zu können. Um das Passwort zurücksetzen zu können, benötigen Sie Ihren Login-Namen und die Eingabe eines Tokens.

  • TIPP 2: Sie können sich nach erfolgtem Log-in über die Nutzerinformationen (zu erreichen über einen Klick auf den Reiter oben rechts mit Ihrem Namen) über den Menüpunkt in der linken Spalte OTP-Verfahren hinzufügen Ihrem Log-in ein weiteres oder auch mehrere OTP-Verfahren hinzufügen, z. B. eines für Ihr privates Smartphone und ein weiteres für Ihr dienstliches. Achten Sie nach der Einrichtung darauf, beim Log-in das jeweils gewünschte Verfahren auch tatsächlich ausgewählt zu haben. Auf diesem Weg können Sie auch bei einem Smartphone-Wechsel, sofern Sie beide Geräte zeitlich überlappend haben, das OTP-Verfahren von einem Gerät auf ein anderes übertragen (die alte SIM-Karte ist hierfür nicht erforderlich). Denken Sie aber daran, dass Sie hierfür immer ein eingerichtetes OTP-Verfahren benötigen, um das neue Verfahren bestätigen zu können. Entfernen Sie aus Sicherheitsgründen nicht mehr benötigte OTP-Verfahren über den Menüpunkt OTP-Verfahren löschen.

  • Aktualisierung der Anzeige zum Compliance-Status: Zum 1.1.2023 wurde unter dem Menüpunkt Konten und neue Transaktionen die Anzeige des Compliance-Status von Compliance-Konten auf das Emissionsjahr 2022 umgestellt. Die Informationen zum Compliance-Status für Emissionen in 2021 werden Ihnen nach einem Klick auf das Compliance-Symbol angezeigt.




Informationen zur Kontoeröffnung

Bevor kontobevollmächtigte Personen sich registrieren, müssen sie sich ein Privatführungszeugnis an ihre Adresse zuschicken lassen, weil sie dieses bei der Registrierung benötigen. Bevor ein Kontoantrag gestellt werden kann, müssen sich Kontoinhaber und kontobevollmächtigte Personen über den Menüpunkt 'Registrierung' vorab registrieren und ihr OTP-Verfahren zur 2-Faktor-Authentisierung einrichten. Erst dann kann der Kontoantrag ausschließlich durch den Kontoinhaber gestellt werden, der sich hierzu einloggen muss.


Beachten Sie unsere Hinweisdokumente zur Registrierung PDF und zum Kontoantrag PDF.

  • Schritt 1: Registrierung Kontoinhaber: Wir authentisieren Kontoinhaber über den ELSTER-Authentifizierungsdienst der Steuerbehörde. Sie benötigen hierfür das ELSTER-Organisationszertifikat Ihres Unternehmens und das dazugehörige Passwort. Zudem muss das ELSTER-Unternehmenskonto für nichtsteuerliche Zwecke freigeschaltet sein. Das können Sie nach einem Login beim ELSTER-Portal selbst vornehmen über den Pfad Mein Benutzerkonto > Andere e-Government-Dienste freischalten. Wir übernehmen – nach erfolgter Authentifizierung durch ELSTER und Ihrer Zustimmung – die bei der Steuerverwaltung vorliegenden allgemeinen Unternehmensdaten (Unternehmensname, Adresse, Handelsregisternummer) von ELSTER. Weitere Vorteile des ELSTER-Authentifizierungsdienstes sind, dass keine weiteren Nachweise des Unternehmens und auch der Kontoantrag selbst nicht gesondert übermittelt werden müssen. Weitere Informationen zu ELSTER finden Sie hier.

  • Schritt 2: Registrierung kontobevollmächtiger Personen: Personen, die Zugang zum Konto erhalten, müssen sich ebenfalls vorab registrieren. Das kann nur durch die jeweilige Person selbst erfolgen. Wir bieten zwei unterschiedliche Methoden der Online-Authentisierung an: Zum einen durch die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (sofern diese freigeschaltet ist, ferner benötigen Sie die installierte AusweisApp2 sowie einen Personalausweis-fähigen Kartenleser oder ein lesefähiges Smartphone). Allgemeine Informationen zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises finden sie hier.

    Wurde die Online-Authentisierungsmethode genutzt, muss nur noch ein Privatführungszeugnis (unbeglaubigte Kopie) vorgelegt werden. Dieses kann während des Registrierungsprozesses von der kontobevollmächtigten Person im nEHS-Register hochgeladen werden. Wird die Online-Authentisierungsmethode nicht genutzt, sind in der Regel folgende Nachweise während des Registrierungsprozesses hochzuladen: Personalausweis oder Pass und zusätzlich einen Nachweis des ständigen Wohnsitzes, sofern dieser aus dem vorgelegten Identitätsnachweis nicht hervorgeht sowie das bereits erwähnte private Führungszeugniss (jeweils unbeglaubigte Kopien).

  • Sie erhalten mit dem Abschluss der Registrierung Ihren Login-Namen per E-Mail für Ihren Zugang zum nEHS-Register. Loggen Sie sich hiermit ein und richten Sie das OTP-Verfahren zur 2-Faktor-Authentisierung ein. Geben Sie danach Ihre Personenkennung an die Person weiter, die den Kontoantrag als Kontoinhaber stellen wird.

  • Schritt 3: Stellung Kontoantrag Anträge auf Kontoeröffnung können nur durch Kontoinhaber gestellt werden, während sie eingeloggt sind. Sie benötigen hierfür die Personenkennungen d der kontobevollmächtigten Personen. Die Personenkennung ist in der Login-Mail enthalten. Sie wird auch nach erfolgtem Login im nEHS-Register in der unteren blauen Zeile angezeigt. Sie ist 15-stellig und beginnt immer mit DE und zwei Ziffern.


Weitere Fragen?

Bitte lesen Sie vorab sorgfältig unsere 'Hinweise zur Registrierung von Kontoinhabern und kontobevollmächtigten Personen im nEHS-Register des nationalen Brennstoffemissionshandels' und 'Hinweise zur Eröffnung von Compliance-Konten und Handelskonten im nEHS-Register des nationalen Brennstoffemissionshandels', die Sie hier im Abschnitt D finden.

Fragen, die nicht in den Hinweisen behandelt werden, richten Sie gerne an den Kundenservice der DEHSt. Ihnen steht unser telefonischer Kundenservice unter der Rufnummer +49 (0) 30 8903-5080 zur Verfügung. Sie können Ihre Fragen auch per E-Mail an nationaler-emissionshandel@dehst.de an uns richten.